Annahmen und Quellen der Rechner
Jede Zahl, die ein Ergebnis auf dieser Site verändert, hat genau eine von drei Herkünften: Gesetz, Ihre Angabe oder eine offen beschriftete Annahme. Hier sehen Sie, woher jeder Wert stammt.
Betrieben von ROCK INVEST. Angaben zur Vermittlung stehen im Impressum. Steuerstand 11.09.2026.
Die drei Herkünfte
- Herkunft: Gesetz Recht oder Marktpreis
- Ein Wert, der nicht zur Disposition steht: ein Steuersatz, ein Freibetrag, eine gesetzliche Schwelle, ein belegter Marktpreis. Er trägt Fundstelle und Stand und lässt sich nicht überschreiben — wer ihn ändern will, muss die Rechtslage ändern. Die vollständige Liste steht unten.
- Herkunft: Ihre Angabe Werte aus Ihren Unterlagen
- Alles, was in Ihren Unterlagen steht: Zeichnungssumme, Laufzeit, Gebührensätze, Hebesatz der Gemeinde, Kirchensteuersatz. Für diese Werte gibt es keine sinnvolle Voreinstellung aus einem Durchschnitt — jede Voreinstellung ist hier nur ein Startpunkt, und Ihre Eingabe schlägt sie immer.
- Herkunft: Annahme Annahmen über die Zukunft
- Eine Annahme über die Zukunft: Bruttoergebnis, Abrufprofil, Wertentwicklung. Sie ist als Annahme beschriftet, überschreibbar, und die Herkunft der Voreinstellung steht daneben — meist das Rechenbeispiel der Modellquelle. Eine Annahme ist keine Erwartung und erst recht keine Zusage.
- Herkunft: offen Werte ohne belegbare Quelle
- Ein Wert, der nötig wäre, für den es aber keine belegbare Quelle gibt. Dann steht dort kein plausibler Schätzwert, sondern der auffällige Platzhalter 11,11 % und ein Eintrag in der Liste am Ende dieser Seite. Ein Ergebnis, in das ein solcher Wert eingeht, ist im Rechenweg entsprechend gekennzeichnet.
Gesetzlich festgelegte Werte, jeder mit Fundstelle
Stand der steuerlichen Werte: 11.09.2026. Gesetzesänderungen wirken nicht automatisch — der Stand ist von Hand gepflegt und wird hier genannt, damit erkennbar ist, wie alt er ist.
| Größe | Wert | Fundstelle |
|---|---|---|
| Abgeltungsteuer | 25,00 % | § 32d Abs. 1 S. 1 EStG |
| Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer | 5,50 % | § 4 S. 1 SolZG |
| Abgeltungsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag | 26,38 % | Rechengröße aus beiden Zeilen darüber |
| Sparer-Pauschbetrag, Einzelveranlagung | 1.000 € | § 20 Abs. 9 S. 1 EStG |
| Sparer-Pauschbetrag, Zusammenveranlagung | 2.000 € | § 20 Abs. 9 S. 2 EStG |
| Teilfreistellung Aktienfonds im Privatvermögen | 30,00 % | § 20 Abs. 1 Nr. 1 InvStG |
| Körperschaftsteuer | 15,00 % | § 23 Abs. 1 KStG |
| Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag | 15,82 % | § 23 Abs. 1 KStG, § 4 S. 1 SolZG |
| Nicht abziehbare Betriebsausgaben bei Beteiligungserträgen | 5,00 % | § 8b Abs. 3 S. 1, Abs. 5 S. 1 KStG |
| Gewerbesteuer-Steuermesszahl | 3,50 % | § 11 Abs. 2 GewStG |
| Gewerbesteuer-Freibetrag für natürliche Personen und Personengesellschaften | 24.500 € | § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG |
| Mindestbeteiligung für die gewerbesteuerliche Kürzung | 15,00 % | § 9 Nr. 2a GewStG |
| Höchster Einkommensteuersatz (ohne Reichensteuerzuschlag) | 45,00 % | § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 4 EStG |
| Mindestanlage Publikums-AIF ohne Risikomischung | 20.000 € | § 262 Abs. 2 Nr. 1 KAGB |
| Mindestzusage semiprofessioneller Anleger | 200.000 € | § 1 Abs. 19 Nr. 33 Buchst. a KAGB |
| Zusage ohne Eignungsprüfung | 10.000.000 € | § 1 Abs. 19 Nr. 33 Buchst. c KAGB |
| Gesetzliche Mindestanlage ELTIF für Privatanleger | entfallen | Verordnung (EU) 2023/606 vom 15.03.2023, anwendbar seit 10.01.2024 — die früheren 10.000 € und die 10-%-Grenze des Finanzvermögens sind gestrichen |
Wo es keinen belegbaren Durchschnittswert gibt
Für einige Größen gibt es keine verlässliche Durchschnittszahl. Statt eine zu erfinden, nennen wir den Grund und zeigen, wie der Rechner damit umgeht — meist tragen Sie den Wert aus Ihren eigenen Unterlagen ein.
1Typische Kostenbelastung der Dachfondsebene (Verwaltung p. a.)Herkunft: offen
- Warum kein fester Wert:
- Es gibt keine veröffentlichte, methodisch sauber erhobene Durchschnittszahl für die Zweitebene deutscher Publikums-Dachfonds. Verfügbar sind nur Einzelprospekte; ein Mittelwert daraus wäre eine Erfindung mit Nachkommastellen.
- So rechnet der Rechner:
- Voreinstellung 0 % — die Zweitebene bleibt ausgeschaltet, bis Sie den Satz aus Ihrer Anbieterunterlage eintragen. Der Rechner weist die Ebene sichtbar als leer aus, statt sie stillschweigend zu füllen.
2Erwartete Bruttorendite einer Private-Equity-Beteiligung p. a.Herkunft: offen
- Warum kein fester Wert:
- Jede belastbare Zahl wäre eine Renditeaussage über die Zukunft. Historische Renditen einzelner Fondsjahrgänge sind weder repräsentativ noch auf Ihren Fall übertragbar.
- So rechnet der Rechner:
- Eingabefeld ohne empfohlenen Wert; die Voreinstellung (12 %) stammt aus dem Rechenbeispiel der Modellquelle und ist als solche beschriftet — ausdrücklich keine Erwartung für Ihren Fall.
3Kirchensteuerpflicht und KonfessionHerkunft: offen
- Warum kein fester Wert:
- Personenbezogen, nicht modellierbar.
- So rechnet der Rechner:
- Auswahlfeld (keine / 8 % / 9 %) mit Voreinstellung „keine“. Der Satz selbst ist gesetzlich festgelegt (§ 32d Abs. 1 S. 4 EStG rechnet mit ihm).
4Gewerbesteuer-Hebesatz der SitzgemeindeHerkunft: offen
- Warum kein fester Wert:
- Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde selbst festgesetzt und schwankt bundesweit erheblich. Ein bundesweiter Mittelwert sagt über Ihre GmbH nichts aus.
- So rechnet der Rechner:
- Eingabefeld, Voreinstellung 400 % — gesetzlich zulässig ist alles ab 200 % (§ 16 Abs. 4 S. 2 GewStG). Die Voreinstellung ist als Voreinstellung beschriftet.
5Laufende Kosten je Strukturtyp in der StrukturübersichtHerkunft: offen
- Warum kein fester Wert:
- Für die laufenden Kosten der einzelnen Strukturtypen gibt es keine veröffentlichte, nachprüfbare Quelle. Eine Spanne aus einzelnen Prospekten wäre keine Marktangabe, sondern eine erfundene Zahl mit dem Anschein einer Statistik.
- So rechnet der Rechner:
- Die Übersicht nennt je Strukturtyp nur, WELCHE Kostenarten anfallen — qualitativ, ohne Prozentangabe. Wer Zahlen braucht, trägt die Sätze aus seinen Unterlagen in den Gebührenrechner ein; dort ist jeder Satz Ihre eigene Angabe.
6Voreinstellung der Kostensätze im Gebührenrechner (Laufzeit, Ausgabeaufschlag, Verwaltungsvergütung, sonstige Kosten, Bruttoergebnis)Herkunft: offen
- Warum kein fester Wert:
- Für die Kostensätze deutscher Publikumsfonds mit Private-Equity-Bezug gibt es keine veröffentlichte, methodisch erhobene Übersicht. Die Quelle für Erfolgsbeteiligung, Vorzugsverzinsung und Aufholquote (Metrick/Yasuda 2010) erhebt Ausgabeaufschlag, sonstige Kosten und Bruttoergebnis nicht; ihre Angaben zu Verwaltungsvergütung und Laufzeit stammen aus einer institutionellen Stichprobe und sind auf Publikumsfonds nicht übertragbar.
- So rechnet der Rechner:
- Die Werte sind als Rechenbeispiel beschriftet, nicht als Marktwert. Sie zeigen, wie die Rechnung arbeitet; ein Ergebnis für Ihren Fonds entsteht erst mit den Sätzen aus Ihren Unterlagen.
Eine Annahme erscheint Ihnen falsch?
Dann ist das der nützlichste Hinweis, den diese Site bekommen kann. Die Fundstelle steht jeweils daneben, sodass sich der Streitpunkt genau benennen lässt — über das Kontaktformular. Zu den Rechnern selbst zurück: Übersicht der fünf Werkzeuge.