Risikohinweise zu Beteiligungen an Private Equity
Diese Hinweise beschreiben die Risiken der Anlageklasse, auf die sich die Rechner dieser Website beziehen. Sie sind allgemein und ersetzen nicht die Risikohinweise eines konkreten Angebots: maßgeblich sind allein die Anlagebedingungen, der Verkaufsprospekt beziehungsweise das Basisinformationsblatt des jeweiligen Vehikels.
Die Rechner enthalten keine Anlageempfehlung, keine Aussage über erreichbare Renditen und kein Angebot zum Erwerb von Finanzinstrumenten. Angaben zur Vermittlung stehen im Impressum.
- Totalverlustrisiko
- Eine Beteiligung an einem Private-Equity-Vehikel ist eine unternehmerische Beteiligung. Das eingesetzte Kapital kann vollständig verloren gehen. Bei Nachrang- oder partiarischen Darlehen tritt die Forderung im Insolvenzfall hinter die anderen Gläubiger zurück; eine Einlagensicherung gibt es in keinem der hier behandelten Fälle.
- Lange Bindung und fehlende Handelbarkeit
- Geschlossene Vehikel binden das Kapital über die gesamte Laufzeit, typischerweise zehn Jahre und mehr, oft mit Verlängerungsoption der Verwaltung. Ein geregelter Markt für Anteile besteht nicht. Ein Verkauf am Zweitmarkt ist, wenn überhaupt, nur mit Abschlag und nur mit Zustimmung nach den Anlagebedingungen möglich. Wer auf das Geld vor Laufzeitende zugreifen muss, ist in dieser Anlageklasse falsch aufgestellt.
- Kapitalabrufe sind eine Pflicht, kein Angebot
- Die gezeichnete Summe wird nicht auf einmal eingezahlt, sondern über Jahre in Teilbeträgen abgerufen. Der Abruf kommt mit kurzer Frist und ist verbindlich. Wer nicht zahlt, trägt die Folgen, die die Zeichnungsvereinbarung vorsieht — bis zum Verlust bereits eingezahlter Beträge. Die Liquidität muss über die gesamte Laufzeit vorgehalten werden, auch wenn offen ist, wann sie gebraucht wird.
- Blind-Pool-Charakter
- Bei Zeichnung stehen die Zielunternehmen in der Regel noch nicht fest. Die Anlageentscheidung trifft die Verwaltung innerhalb der Anlagebedingungen. Die Beurteilung betrifft damit die Strategie und die Verwaltung, nicht ein bekanntes Portfolio.
- Bewertungsunsicherheit der Zwischenstände
- Ausgewiesene Zwischenwerte beruhen auf Schätzungen der Verwaltung, nicht auf Marktpreisen. Sie können deutlich von dem abweichen, was am Ende tatsächlich erlöst wird. Eine ausgewiesene Wertentwicklung vor Auflösung des Vehikels ist eine Bewertung, keine Realisierung.
- Kostenwirkung über die Laufzeit
- Laufende Verwaltungsvergütung, mögliche zweite Kostenebene bei Dachfondsstrukturen, Transaktions- und Erfolgsvergütungen wirken über viele Jahre kumuliert und fallen teilweise unabhängig vom Erfolg an. Sie mindern das Ergebnis auch dann, wenn die Beteiligung keinen Gewinn erzielt.
- Fremdfinanzierung auf Ebene des Vehikels
- Private-Equity-Strukturen arbeiten auf Ebene der Zielunternehmen und teils auf Ebene des Vehikels mit Fremdkapital. Das verstärkt Gewinne und Verluste gleichermaßen und erhöht die Abhängigkeit von Zinsniveau und Refinanzierungsbedingungen.
- Konzentration und Währung
- Ein Vehikel kann auf wenige Unternehmen, eine Branche oder eine Region konzentriert sein; der Ausfall einer einzelnen Beteiligung wirkt dann überproportional. Liegen Investitionen außerhalb des Euroraums, kommt das Währungsrisiko hinzu, auch ohne Verlust in Landeswährung.
- Steuerliche und rechtliche Änderungen
- Die steuerliche Behandlung hängt an der Einordnung des Vehikels, an der persönlichen Situation und am jeweils geltenden Recht. Gesetze, Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung können sich während der Laufzeit ändern, auch rückwirkend. Die Rechner dieser Website zeigen die Wirkung des Rechts zum angegebenen Stand, nicht eine zugesagte steuerliche Behandlung.
- Modellrisiko der Rechner auf dieser Website
- Jeder Rechner hier vereinfacht. Die Grenzen des jeweiligen Modells stehen unter dem Ergebnis, der Rechenweg ist aufklappbar und jede eingehende Zahl nennt ihre Herkunft. Ein Modell liefert dennoch nie eine Prognose: es zeigt, was aus den eingegebenen Annahmen folgt. Trifft die Annahme nicht ein, ist das Ergebnis falsch — und das ist kein Fehler der Rechnung, sondern ihr Wesen.
Was daraus folgt
Eine Beteiligung dieser Art passt allenfalls als Beimischung eines Vermögens, das auf das gebundene Kapital über die gesamte Laufzeit nicht angewiesen ist. Welche Zugangswege das Gesetz bei einem bestimmten Betrag offenlässt, zeigt der Rechner Ab welcher Summe; wie hoch der Liquiditätsbedarf über die Jahre ausfällt, der Rechner Kapitalabrufe. Die Annahmen hinter allen Rechnungen stehen unter Annahmen und Quellen.