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Private-Equity-RechnerEin Werkzeugkasten von ROCK INVEST — kein unabhängiges Vergleichsportal.Gespräch anfragen

Private Equity ab welcher Summe: Zugangswege nach Anlagebetrag

„Ab welcher Summe geht Private Equity?“ hat keine einzige Antwort, weil es nicht eine Schwelle gibt, sondern mehrere Zugangswege mit je eigenen gesetzlichen Voraussetzungen. Dieser Rechner zeigt für einen Betrag, welche Wege das Gesetz offenlässt — und welche Voraussetzung neben dem Geld jeweils dazukommt.

Betrieben von ROCK INVEST. Angaben zur Vermittlung stehen im Impressum. Kein unabhängiges Vergleichsportal.

Was das Gesetz bei 50.000 € offenlässt

Beispieleingabe
Gesetzlich offen
4 von 6
Zugangswege
Nächste Stufe
200.000 €
es fehlen 150.000 €
Gesetzlich gesperrt
2
wegen Betragsschwelle
Ergebnis im DetailVoraussetzungen je Zugangsweg

Gesetzliche Schwelle erreicht

  • ELTIF (Europäischer langfristiger Investmentfonds)

    keine gesetzliche Mindestanlage

    Der einzige europaweit geregelte Weg, der Privatanlegern ohne gesetzliche Betragsschwelle offensteht. Was tatsächlich verlangt wird, setzt der jeweilige Fonds fest.

    Verordnung (EU) 2015/760 in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/606 („ELTIF 2.0“), anwendbar seit 10.01.2024

    • Geeignetheits- oder Angemessenheitsprüfung durch den Vertriebspartner nach MiFID II.
    • Die frühere Mindestanlage von 10.000 Euro und die Grenze von 10 Prozent des Finanzportfolios sind mit ELTIF 2.0 entfallen.

    Oberhalb dieser Schwelle setzt der einzelne Fonds eine eigene Mindestzeichnung fest. Sie liegt regelmäßig höher und steht nicht im Gesetz, sondern in den Anlagebedingungen.

  • Geschlossener Publikums-AIF mit Risikomischung

    keine gesetzliche Mindestanlage

    Keine gesetzliche Mindestanlage. Die Zeichnungsschwelle ergibt sich allein aus den Anlagebedingungen des einzelnen Fonds.

    § 262 Abs. 1 KAGB

    • Der Fonds verteilt das Kapital auf mindestens drei Sachwerte oder erfüllt eine der gleichwertigen Risikomischungsvorgaben.
    • Vertrieb an Privatanleger mit Verkaufsprospekt und Basisinformationsblatt.

    Oberhalb dieser Schwelle setzt der einzelne Fonds eine eigene Mindestzeichnung fest. Sie liegt regelmäßig höher und steht nicht im Gesetz, sondern in den Anlagebedingungen.

  • Geschlossener Publikums-AIF ohne Risikomischung

    gesetzliche Schwelle 20.000 €

    Der Fonds darf sein Kapital auf wenige oder ein einziges Objekt konzentrieren. Die 20.000 Euro sind keine Qualitätsschwelle, sondern der gesetzliche Preis dafür, dass die Risikomischung entfällt.

    § 262 Abs. 2 KAGB

    • Mindestbeteiligung von 20.000 Euro je Anleger.
    • Der Anleger erklärt schriftlich, dass er sich der Risiken bewusst ist, und die Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet seinen Sachverstand (§ 1 Abs. 19 Nr. 33 Buchst. a KAGB).
    • Der Verkaufsprospekt weist an hervorgehobener Stelle auf das Ausfallrisiko mangels Risikomischung hin.
  • Börsennotierte Beteiligungsgesellschaften

    keine gesetzliche Mindestanlage

    Rechtlich der einfachste Weg, wirtschaftlich aber etwas anderes: Sie kaufen eine Aktie mit Börsenkurs und täglicher Handelbarkeit, keine Fondsbeteiligung mit Kapitalabrufen. Kursschwankungen der Börse kommen zum Beteiligungsrisiko hinzu.

    Kein besonderer Zugangstatbestand — Erwerb wie bei jeder Aktie

    • Wertpapierdepot; Angemessenheitsprüfung des Brokers nach MiFID II.

Gesetzliche Schwelle nicht erreicht

  • Spezial-AIF

    es fehlen 150.000 €

    Spezial-AIF stehen nur professionellen und semiprofessionellen Anlegern offen. Die 200.000 Euro sind die Eintrittsschwelle in die Anlegerklasse, nicht die Mindestzeichnung eines bestimmten Fonds — die kann höher liegen.

    § 1 Abs. 6 KAGB i. V. m. § 1 Abs. 19 Nr. 33 Buchst. a KAGB

    • Zusage, mindestens 200.000 Euro zu investieren.
    • Schriftliche Erklärung des Anlegers, sich der Risiken bewusst zu sein — in einem vom Vertrag getrennten Dokument.
    • Bewertung von Sachverstand, Erfahrungen und Kenntnissen durch die Verwaltungsgesellschaft und deren schriftliche Bestätigung, dass sie den Anleger für fähig hält, die Anlageentscheidung eigenverantwortlich zu treffen.

    Oberhalb dieser Schwelle setzt der einzelne Fonds eine eigene Mindestzeichnung fest. Sie liegt regelmäßig höher und steht nicht im Gesetz, sondern in den Anlagebedingungen.

  • Direkte Zeichnung eines institutionellen Fonds

    es fehlen 9.950.000 €

    Der Weg, auf dem institutionelle Anleger zeichnen. Unterhalb dieser Größenordnung ist die Zeichnung nicht ausgeschlossen, sie führt aber über die Prüfung nach Buchstabe a und über die Zeichnungsbedingungen des jeweiligen Fonds.

    § 1 Abs. 19 Nr. 33 Buchst. c KAGB

    • Investition von mindestens 10 Millionen Euro in ein Investmentvermögen — dann gilt der Anleger ohne weitere Prüfung als semiprofessionell.

    Oberhalb dieser Schwelle setzt der einzelne Fonds eine eigene Mindestzeichnung fest. Sie liegt regelmäßig höher und steht nicht im Gesetz, sondern in den Anlagebedingungen.

Rechenweg und vollständige AnnahmenSchritt für Schritt, mit Quelle und Stand je Annahme

Hier wird nichts modelliert, sondern verglichen: Ihr Betrag gegen jede gesetzliche Schwelle, einzeln und mit der Fundstelle daneben. Ein Weg ohne Betragsschwelle bleibt unabhängig von der Summe offen — das ist keine Empfehlung für diesen Weg.

Schritt für Schritt

SchrittRechnungBetrag
Geprüfter Betrag
Eingabefeld
Ihre Eingabe, verglichen mit jeder gesetzlichen Schwelle einzeln50.000 €
ELTIF (Europäischer langfristiger Investmentfonds)
Verordnung (EU) 2015/760 in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/606 („ELTIF 2.0“), anwendbar seit 10.01.2024
keine gesetzliche Mindestanlage — der Betrag ist für diesen Weg nicht maßgeblichoffen
Geschlossener Publikums-AIF mit Risikomischung
§ 262 Abs. 1 KAGB
keine gesetzliche Mindestanlage — der Betrag ist für diesen Weg nicht maßgeblichoffen
Geschlossener Publikums-AIF ohne Risikomischung
§ 262 Abs. 2 KAGB
50.000 € ≥ 20.000 €offen
Börsennotierte Beteiligungsgesellschaften
Kein besonderer Zugangstatbestand — Erwerb wie bei jeder Aktie
keine gesetzliche Mindestanlage — der Betrag ist für diesen Weg nicht maßgeblichoffen
Spezial-AIF
§ 1 Abs. 6 KAGB i. V. m. § 1 Abs. 19 Nr. 33 Buchst. a KAGB
50.000 € < 200.000 €es fehlen 150.000 €
Direkte Zeichnung eines institutionellen Fonds
§ 1 Abs. 19 Nr. 33 Buchst. c KAGB
50.000 € < 10.000.000 €es fehlen 9.950.000 €

Jede Zahl und woher sie kommt

Gesetz = Rechtsgröße oder Marktpreis, mit Quelle. Ihre Angabe = Ihr Wert, der jede Voreinstellung schlägt. Annahme = Voreinstellung über die Zukunft, überschreibbar.

GrößeWertHerkunftQuelle / Stand
Geplanter Anlagebetrag50.000 €Herkunft: Ihre AngabeIhre Eingabe
Stand 2026-09-11
Mindestbeteiligung ohne Risikomischung20.000 €Herkunft: Gesetz§ 262 Abs. 2 KAGB
Stand 2026-09-11
Zusage für den semiprofessionellen Anleger
Der Betrag allein genügt nicht: schriftliche Risikoerklärung und Bewertung des Sachverstands durch die Verwaltungsgesellschaft kommen hinzu.
200.000 €Herkunft: Gesetz§ 1 Abs. 19 Nr. 33 Buchst. a KAGB
Stand 2026-09-11
Investition ohne weitere Prüfung10.000.000 €Herkunft: Gesetz§ 1 Abs. 19 Nr. 33 Buchst. c KAGB
Stand 2026-09-11
Gesetzliche Mindestanlage ELTIF
Die frühere Mindestanlage von 10.000 Euro und die Portfoliogrenze von 10 Prozent sind entfallen. Was ein einzelner Fonds verlangt, setzt er selbst fest.
0 €Herkunft: GesetzVerordnung (EU) 2015/760 i. d. F. der Verordnung (EU) 2023/606, anwendbar seit 10.01.2024
Stand 2026-09-11
HintergrundGesetzliche Schwellen, ELTIF, Mindestanlage des Anbieters

Drei Zahlen werden in Gesprächen über Private Equity besonders häufig genannt, und alle drei stehen im Kapitalanlagegesetzbuch. Ein Publikums-AIF, der nicht dem Grundsatz der Risikomischung folgt — also in wenige oder ein einzelnes Unternehmen investiert —, darf Privatanlegern nur ab 20.000 Euro angeboten werden (§ 262 Abs. 2 KAGB). Als semiprofessioneller Anleger gilt, wer mindestens 200.000 Euro zusagt und zusätzlich schriftlich erklärt, die Risiken zu kennen, woraufhin die Verwaltungsgesellschaft seinen Sachverstand prüfen und die Einstufung bestätigen muss (§ 1 Abs. 19 Nr. 33 Buchst. a KAGB). Ab 10 Millionen Euro Zusage entfällt diese Prüfung (Buchst. c). Geld allein genügt also in keinem dieser Fälle: die Einstufung ist ein Verfahren, kein Kontostand.

Eine vierte Zahl ist seit Anfang 2024 weggefallen. Der ELTIF — der European Long-Term Investment Fund, das für Privatanleger gedachte europäische Vehikel — kannte früher eine Mindestanlage von 10.000 Euro und eine Obergrenze von 10 Prozent des Finanzvermögens. Die Verordnung (EU) 2023/606 hat beide zum 10. Januar 2024 gestrichen. An ihre Stelle trat die gewöhnliche Geeignetheits- oder Angemessenheitsprüfung des Vertriebs. Wer in älteren Texten noch die 10.000-Euro-Grenze liest, liest einen überholten Stand.

Was bleibt, ist der Unterschied zwischen gesetzlicher Schwelle und Mindestanlage des Anbieters. Das Gesetz setzt eine Untergrenze für das, was angeboten werden darf; der einzelne Fonds setzt darüber seine eigene Mindestzeichnung, und die liegt in der Praxis regelmäßig deutlich höher. Dieser Rechner beziffert ausschließlich die gesetzlichen Schwellen, weil nur die nachprüfbar sind — für die Mindestanlagen einzelner Fonds gibt es keine öffentliche Quelle, die man zitieren könnte.

Welche Strukturtypen es überhaupt gibt und welche Kostenarten in ihnen anfallen, steht in der Strukturübersicht. Was eine zugesagte Summe über die Jahre an Liquidität bindet, rechnet der Kapitalabruf-Rechner; was nach Steuern bleibt, der Rechner nach Steuern. Die Einordnung im Fließtext steht unter Zugang zu Private Equity für Privatanleger.

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