Private Equity ab welcher Summe: Zugangswege nach Anlagebetrag
„Ab welcher Summe geht Private Equity?“ hat keine einzige Antwort, weil es nicht eine Schwelle gibt, sondern mehrere Zugangswege mit je eigenen gesetzlichen Voraussetzungen. Dieser Rechner zeigt für einen Betrag, welche Wege das Gesetz offenlässt — und welche Voraussetzung neben dem Geld jeweils dazukommt.
Betrieben von ROCK INVEST. Angaben zur Vermittlung stehen im Impressum. Kein unabhängiges Vergleichsportal.
Was das Gesetz bei 50.000 € offenlässt
BeispieleingabeDas ist eine Modellrechnung
Das Ergebnis beschreibt, was aus den eingegebenen Zahlen folgt — nicht, was eintreten wird. Es ist keine Anlageberatung, keine Steuerberatung und keine Prognose für einen bestimmten Fonds. Prüfen Sie die folgenden Grenzen, bevor Sie mit dem Ergebnis weiterarbeiten.
- Geprüft wird ausschließlich, was das Gesetz verlangt. Ob ein bestimmter Fonds Sie aufnimmt, entscheidet er selbst — seine Mindestzeichnung kann deutlich über der gesetzlichen Schwelle liegen.
- Dass ein Weg rechtlich offensteht, sagt nichts darüber, ob er zu Ihrer Vermögenssituation passt. Eine Zeichnungszusage bindet Kapital über zehn Jahre und länger und ist in dieser Zeit praktisch nicht kündbar.
- Die Schwellen gelten je Anleger und je Fonds. Wer denselben Betrag auf mehrere Fonds verteilt, erreicht die Schwelle in keinem davon.
- Rechtsstand: 11.09.2026. Die ELTIF-Verordnung wurde zum 10.01.2024 geändert; ältere Darstellungen nennen noch eine Mindestanlage von 10.000 Euro und eine Portfoliogrenze von 10 Prozent. Beide sind entfallen.
Ergebnis im DetailVoraussetzungen je Zugangsweg
Gesetzliche Schwelle erreicht
ELTIF (Europäischer langfristiger Investmentfonds)
keine gesetzliche MindestanlageDer einzige europaweit geregelte Weg, der Privatanlegern ohne gesetzliche Betragsschwelle offensteht. Was tatsächlich verlangt wird, setzt der jeweilige Fonds fest.
Verordnung (EU) 2015/760 in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/606 („ELTIF 2.0“), anwendbar seit 10.01.2024
- Geeignetheits- oder Angemessenheitsprüfung durch den Vertriebspartner nach MiFID II.
- Die frühere Mindestanlage von 10.000 Euro und die Grenze von 10 Prozent des Finanzportfolios sind mit ELTIF 2.0 entfallen.
Oberhalb dieser Schwelle setzt der einzelne Fonds eine eigene Mindestzeichnung fest. Sie liegt regelmäßig höher und steht nicht im Gesetz, sondern in den Anlagebedingungen.
Geschlossener Publikums-AIF mit Risikomischung
keine gesetzliche MindestanlageKeine gesetzliche Mindestanlage. Die Zeichnungsschwelle ergibt sich allein aus den Anlagebedingungen des einzelnen Fonds.
§ 262 Abs. 1 KAGB
- Der Fonds verteilt das Kapital auf mindestens drei Sachwerte oder erfüllt eine der gleichwertigen Risikomischungsvorgaben.
- Vertrieb an Privatanleger mit Verkaufsprospekt und Basisinformationsblatt.
Oberhalb dieser Schwelle setzt der einzelne Fonds eine eigene Mindestzeichnung fest. Sie liegt regelmäßig höher und steht nicht im Gesetz, sondern in den Anlagebedingungen.
Geschlossener Publikums-AIF ohne Risikomischung
gesetzliche Schwelle 20.000 €Der Fonds darf sein Kapital auf wenige oder ein einziges Objekt konzentrieren. Die 20.000 Euro sind keine Qualitätsschwelle, sondern der gesetzliche Preis dafür, dass die Risikomischung entfällt.
§ 262 Abs. 2 KAGB
- Mindestbeteiligung von 20.000 Euro je Anleger.
- Der Anleger erklärt schriftlich, dass er sich der Risiken bewusst ist, und die Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet seinen Sachverstand (§ 1 Abs. 19 Nr. 33 Buchst. a KAGB).
- Der Verkaufsprospekt weist an hervorgehobener Stelle auf das Ausfallrisiko mangels Risikomischung hin.
Börsennotierte Beteiligungsgesellschaften
keine gesetzliche MindestanlageRechtlich der einfachste Weg, wirtschaftlich aber etwas anderes: Sie kaufen eine Aktie mit Börsenkurs und täglicher Handelbarkeit, keine Fondsbeteiligung mit Kapitalabrufen. Kursschwankungen der Börse kommen zum Beteiligungsrisiko hinzu.
Kein besonderer Zugangstatbestand — Erwerb wie bei jeder Aktie
- Wertpapierdepot; Angemessenheitsprüfung des Brokers nach MiFID II.
Gesetzliche Schwelle nicht erreicht
Spezial-AIF
es fehlen 150.000 €Spezial-AIF stehen nur professionellen und semiprofessionellen Anlegern offen. Die 200.000 Euro sind die Eintrittsschwelle in die Anlegerklasse, nicht die Mindestzeichnung eines bestimmten Fonds — die kann höher liegen.
§ 1 Abs. 6 KAGB i. V. m. § 1 Abs. 19 Nr. 33 Buchst. a KAGB
- Zusage, mindestens 200.000 Euro zu investieren.
- Schriftliche Erklärung des Anlegers, sich der Risiken bewusst zu sein — in einem vom Vertrag getrennten Dokument.
- Bewertung von Sachverstand, Erfahrungen und Kenntnissen durch die Verwaltungsgesellschaft und deren schriftliche Bestätigung, dass sie den Anleger für fähig hält, die Anlageentscheidung eigenverantwortlich zu treffen.
Oberhalb dieser Schwelle setzt der einzelne Fonds eine eigene Mindestzeichnung fest. Sie liegt regelmäßig höher und steht nicht im Gesetz, sondern in den Anlagebedingungen.
Direkte Zeichnung eines institutionellen Fonds
es fehlen 9.950.000 €Der Weg, auf dem institutionelle Anleger zeichnen. Unterhalb dieser Größenordnung ist die Zeichnung nicht ausgeschlossen, sie führt aber über die Prüfung nach Buchstabe a und über die Zeichnungsbedingungen des jeweiligen Fonds.
§ 1 Abs. 19 Nr. 33 Buchst. c KAGB
- Investition von mindestens 10 Millionen Euro in ein Investmentvermögen — dann gilt der Anleger ohne weitere Prüfung als semiprofessionell.
Oberhalb dieser Schwelle setzt der einzelne Fonds eine eigene Mindestzeichnung fest. Sie liegt regelmäßig höher und steht nicht im Gesetz, sondern in den Anlagebedingungen.
Rechenweg und vollständige AnnahmenSchritt für Schritt, mit Quelle und Stand je Annahme
Hier wird nichts modelliert, sondern verglichen: Ihr Betrag gegen jede gesetzliche Schwelle, einzeln und mit der Fundstelle daneben. Ein Weg ohne Betragsschwelle bleibt unabhängig von der Summe offen — das ist keine Empfehlung für diesen Weg.
Schritt für Schritt
| Schritt | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Geprüfter Betrag Eingabefeld | Ihre Eingabe, verglichen mit jeder gesetzlichen Schwelle einzeln | 50.000 € |
| ELTIF (Europäischer langfristiger Investmentfonds) Verordnung (EU) 2015/760 in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/606 („ELTIF 2.0“), anwendbar seit 10.01.2024 | keine gesetzliche Mindestanlage — der Betrag ist für diesen Weg nicht maßgeblich | offen |
| Geschlossener Publikums-AIF mit Risikomischung § 262 Abs. 1 KAGB | keine gesetzliche Mindestanlage — der Betrag ist für diesen Weg nicht maßgeblich | offen |
| Geschlossener Publikums-AIF ohne Risikomischung § 262 Abs. 2 KAGB | 50.000 € ≥ 20.000 € | offen |
| Börsennotierte Beteiligungsgesellschaften Kein besonderer Zugangstatbestand — Erwerb wie bei jeder Aktie | keine gesetzliche Mindestanlage — der Betrag ist für diesen Weg nicht maßgeblich | offen |
| Spezial-AIF § 1 Abs. 6 KAGB i. V. m. § 1 Abs. 19 Nr. 33 Buchst. a KAGB | 50.000 € < 200.000 € | es fehlen 150.000 € |
| Direkte Zeichnung eines institutionellen Fonds § 1 Abs. 19 Nr. 33 Buchst. c KAGB | 50.000 € < 10.000.000 € | es fehlen 9.950.000 € |
Jede Zahl und woher sie kommt
Gesetz = Rechtsgröße oder Marktpreis, mit Quelle. Ihre Angabe = Ihr Wert, der jede Voreinstellung schlägt. Annahme = Voreinstellung über die Zukunft, überschreibbar.
| Größe | Wert | Herkunft | Quelle / Stand |
|---|---|---|---|
| Geplanter Anlagebetrag | 50.000 € | Herkunft: Ihre Angabe | Ihre Eingabe Stand 2026-09-11 |
| Mindestbeteiligung ohne Risikomischung | 20.000 € | Herkunft: Gesetz | § 262 Abs. 2 KAGB Stand 2026-09-11 |
| Zusage für den semiprofessionellen Anleger Der Betrag allein genügt nicht: schriftliche Risikoerklärung und Bewertung des Sachverstands durch die Verwaltungsgesellschaft kommen hinzu. | 200.000 € | Herkunft: Gesetz | § 1 Abs. 19 Nr. 33 Buchst. a KAGB Stand 2026-09-11 |
| Investition ohne weitere Prüfung | 10.000.000 € | Herkunft: Gesetz | § 1 Abs. 19 Nr. 33 Buchst. c KAGB Stand 2026-09-11 |
| Gesetzliche Mindestanlage ELTIF Die frühere Mindestanlage von 10.000 Euro und die Portfoliogrenze von 10 Prozent sind entfallen. Was ein einzelner Fonds verlangt, setzt er selbst fest. | 0 € | Herkunft: Gesetz | Verordnung (EU) 2015/760 i. d. F. der Verordnung (EU) 2023/606, anwendbar seit 10.01.2024 Stand 2026-09-11 |
HintergrundGesetzliche Schwellen, ELTIF, Mindestanlage des Anbieters
Drei Zahlen werden in Gesprächen über Private Equity besonders häufig genannt, und alle drei stehen im Kapitalanlagegesetzbuch. Ein Publikums-AIF, der nicht dem Grundsatz der Risikomischung folgt — also in wenige oder ein einzelnes Unternehmen investiert —, darf Privatanlegern nur ab 20.000 Euro angeboten werden (§ 262 Abs. 2 KAGB). Als semiprofessioneller Anleger gilt, wer mindestens 200.000 Euro zusagt und zusätzlich schriftlich erklärt, die Risiken zu kennen, woraufhin die Verwaltungsgesellschaft seinen Sachverstand prüfen und die Einstufung bestätigen muss (§ 1 Abs. 19 Nr. 33 Buchst. a KAGB). Ab 10 Millionen Euro Zusage entfällt diese Prüfung (Buchst. c). Geld allein genügt also in keinem dieser Fälle: die Einstufung ist ein Verfahren, kein Kontostand.
Eine vierte Zahl ist seit Anfang 2024 weggefallen. Der ELTIF — der European Long-Term Investment Fund, das für Privatanleger gedachte europäische Vehikel — kannte früher eine Mindestanlage von 10.000 Euro und eine Obergrenze von 10 Prozent des Finanzvermögens. Die Verordnung (EU) 2023/606 hat beide zum 10. Januar 2024 gestrichen. An ihre Stelle trat die gewöhnliche Geeignetheits- oder Angemessenheitsprüfung des Vertriebs. Wer in älteren Texten noch die 10.000-Euro-Grenze liest, liest einen überholten Stand.
Was bleibt, ist der Unterschied zwischen gesetzlicher Schwelle und Mindestanlage des Anbieters. Das Gesetz setzt eine Untergrenze für das, was angeboten werden darf; der einzelne Fonds setzt darüber seine eigene Mindestzeichnung, und die liegt in der Praxis regelmäßig deutlich höher. Dieser Rechner beziffert ausschließlich die gesetzlichen Schwellen, weil nur die nachprüfbar sind — für die Mindestanlagen einzelner Fonds gibt es keine öffentliche Quelle, die man zitieren könnte.
Welche Strukturtypen es überhaupt gibt und welche Kostenarten in ihnen anfallen, steht in der Strukturübersicht. Was eine zugesagte Summe über die Jahre an Liquidität bindet, rechnet der Kapitalabruf-Rechner; was nach Steuern bleibt, der Rechner nach Steuern. Die Einordnung im Fließtext steht unter Zugang zu Private Equity für Privatanleger.